Online System Scanner Software-Lizenzvertrag

Vor dem terladen, Installieren, Zugreifen oder Verwenden der System-Scanner-Software („Software“) von Micron Technology, Inc. („MTI“) oder Klicken auf „Annehmen“, müssen Sie diese Online-System-Scanner-Software-Lizenzvereinbarung („Lizenzvereinbarung“) sorgfältig lesen. Sie enthält die Nutzungsbedingungen, unter denen Sie der („Lizenznehmer“), eine Lizenz zur Nutzung der Software erwerben. Wenn der Lizenznehmer die Nutzungsbedingungen in dieser Lizenzvereinbarung nicht akzeptiert, diese Software nicht terladen, installieren, nutzen oder darauf zugreifen und nicht auf „Annehmen“ klicken. Wenn der Lizenznehmer die Software terlädt, installiert, darauf zugreift oder nutzt oder auf „Annehmen“ klickt, erwirbt der Lizenznehmer ausschließlich eine Nutzungslizenz im Objekt-Code-Format entsprechend der Nutzungsbedingungen dieser Lizenzvereinbarung, und es wird davon ausgegangen, dass der Lizenznehmer den in dieser Lizenzvereinbarung enthaltenen Nutzungsbedingungen zustimmt.

1. Lizenz
MTI gewährt dem Lizenznehmer während der Laufzeit dieser Lizenzvereinbarung eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche und eingeschränkte Lizenz zur internen Nutzung der Software ausschließlich zu dem Zweck, eine mögliche Speicheraufrüstung des PCs des Lizenznehmers zu ermitteln. Der Wiederverkauf, die Neulizenzierung, der Export, erneute Export oder sonstige Neuverteilung der Software ist nicht zulässig. Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, alleine für die Bereitstellung, Wartung und den Betrieb aller Softwarekomponenten (dazu gehören uneingeschränkt alle Betriebssysteme, Webbrowser und Netzwerksoftware), Hardware, Firmware, Computer- und Telekommunikationsausrüstung sowie Services, und alle sonstigen Produkte von Drittanbietern, Materialien und Services, die für den ordnungsgemäßen Download, die Installation, den Betrieb, den Zugriff und/oder die Nutzung der Software erforderlich oder nützlich sind, und für die Zahlung von mit den vorgenannten Komponenten verbundenen Gebühren und Kosten verantwortlich zu sein.

2. Besitz
Alle Rechte, Besitzansprüche und Rechtsansprüche an der Software, dazu gehören uneingeschränkt alle Patente, Urheberrechte, Markenrechte und alle sonstigen geschützten und geistigen Eigentumsrechte bleiben jederzeit das Eigentum von MTI (oder ihre Lizenzgebern). Der Lizenznehmer erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung keine Besitzansprüche an der Software an den Lizenznehmer übertragen werden, und die Software ausschließlich während der Laufzeit der Lizenzvereinbarung und streng auf Lizenzbasis wie in dieser Lizenzvereinbarung vorgesehen zur Verfügung gestellt wird. MTI (oder ihre Lizenzgeber) behält sich alle nicht ausdrücklich gewährten Rechte vor.

3. Zulässige Verwendungszwecke
a. Der Lizenznehmer darf:

  1. eine (1) Kopie der Software auf einem (1) PC des Lizenznehmers installieren oder darauf terladen; und
  2. eine (1) zusätzliche Kopie der Software in maschinenlesbarer Form ausschließlich zu Sicgszwecken erstellen.

b. Dem Lizenznehmer ist Folgendes in vollem gesetzlich zulässigem Umfang untersagt:

  1. Unterlizenzierung, Untervermietung, Leasing, Verkauf, Verteilung, Vermietung, die gleichzeitige Nutzung der Software auf mehreren PCs und gewähren keine sonstigen Rechte an der Software;
  2. die Software darf nicht in einem Computerdienstleistungsbetrieb, Netzwerk, einer Teilzeitnutzungs- oder interaktiven Kabelfernsehen-Vereinbarung verwendet werden;
  3. diese Lizenzvereinbarung darf nicht übertragen oder abgetreten werden; und
  4. es darf kein Teil der Software übersetzt, kopiert, geändert, angepasst, modifiziert, zurückentwickelt, abgeleitet, dekompiliert oder disassembliert werden.

4. Garantieausschluss
Die Software wird „wie gesehen“ und „wie verfügbar“ ohne jegliche Zusicg oder Garantien zur Verfügung gestellt. MTI sichert nicht zu und gewährt keine Garantie darauf, dass die Software fehlerfrei, bugfrei, lückenlos, zeitgemäß, vollständig, genau oder sicher ist. Ohne Einschränkung der vorherigen Ausführungen lehnt MTI ausdrücklich alle Zusicgen und Garantien ab, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, mündlich oder schriftlich, gesetzlich oder anderweitig, einschließlich, jedoch nicht begrenzt auf Gewährleistungen zur Marktgängigkeit, zur Eignung für einen bestimmten Zweck, zur Nichtverletzung von Rechten, zum Eigentum und im Rahmen des Umgangs, der Nutzung, der Handelsbräuche oder -praktiken. Diese Haftungsbeschränkungen gelten im größtmöglichen gesetzlich zulässigen Umfang.

5. Beschränkung der Haftung
Das gesamte Risiko hinsichtlich des Downloads, der Installation, des Zugriffs, der Nutzung, der Ergebnisse und Leistung der Software liegt beim Lizenznehmer. MTI haftet unter keinen Umständen oder gesetzlichen oder rechtlichen Sachverhalten, sei es aus Vertrag, wegen unerlaubter Handlung, (einschließlich Fahrlässigkeit), Gefährdungshaftung oder anderweitig für entgangenen Umsatz oder Gewinn, verlorene oder beschädigte Daten oder jeglichen anderen entgangenen kommerziellen Gewinn, oder für unmittelbare, indirekte, zufällige, Neben- oder Folgekosten, Schadenersatzansprüche oder konkrete Schäden, die aus der Nutzung oder in Zusammenhang mit dieser Software oder Lizenzvereinbarung entstehen, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde. Diese Einschränkungen gelten ungeachtet der Nichtanwendbarkeit jeglicher eingeschränkter Rechtsmittel. Durch diese Lizenzvereinbarung wird die Haftung durch MTI auf ausdrücklich durch geltendes Recht untersagte Weise nicht eingeschränkt.

6. Laufzeit und Kündigung
Diese Vereinbarung gilt, bis sie von einer Partei für beendet erklärt wird. Der Lizenznehmer kann diese Lizenzvereinbarung durch Einstellung der Nutzung der Software jederzeit kündigen. Diese Lizenzvereinbarung kann jederzeit ohne Vorankündigung durch MTI gekündigt werden, falls der Lizenznehmer gegen eine Bestimmung in dieser Lizenzvereinbarung verstößt. Bei Kündigung ist der Lizenznehmer verpflichtet, sämtliche Kopien der Software zu vernichten.

7. Lizenznehmer der US-Regierung
Der Download, die Installation, der Zugriff oder die Nutzung der Software für oder im Auftrag der Vereinigten Staaten von Amerika, ihrer Behörden und/oder Regierungsstellen („US-Regierung“) werden mit eingeschränkten Rechten zur Verfügung gestellt. Die Nutzung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung durch die US-Regierung unterliegt soweit anwendbar Unterparagraph (c)(1)(ii) des Absatzes „Rights in Technical Data and Computer Software“ in DFARS 252.227-7013 oder den Unterparagraphen (c)(1) und (2) des Abschnitts „Commercial Computer Software - Restricted Rights“ in 48 CFR 52.227-19. Der Hersteller ist Micron Technology, Inc., 8000 S. Federal Way, Boise, Idaho 83707-0006.

8. Ausfuhrbeschränkungen
Die im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung zur Verfügung gestellte Software und die technischen Daten unterliegen den Ausfuhrkontrollgesetzen der USA, außerdem können sie den Ausfuhr- und Einfuhrbestimmungen weiterer Staaten unterliegen. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, alle geltenden Gesetze und Bestimmungen strikt zu befolgen, und erkennt an, dass es in seiner Verantwortung liegt, Lizenzen für die Ausfuhr, erneute Ausfuhr oder Einfuhr bei Bedarf zu erwerben.

9. Geltendes Recht
Diese Lizenzvereinbarung unterliegt den Gesetzen des US-Staats Idaho und US-Kontrollbundesgesetzen. Rechtswahlbestimmungen oder Grundsätze des internationalen Privatrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf von 1980, sofern anwendbar, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die in Idaho ansässigen Staats- und Bundesgerichte einen zweckdienlichen Gerichtsstand für jegliche Ansprüche stellt und unterstellt sich der persönlichen und ausschließlichen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte. Dieses Rechtsgeschäft ist überall dort nichtig, wo sie durch geltendes Recht untersagt ist.

10. Allgemeines
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung bei jeglicher Gerichtsbarkeit unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die anderen Teile davon unberührt, ohne dass die Gültigkeit oder Vollstreckbarkeit dieser Bestimmung bei anderen Gerichtsbarkeiten davon betroffen ist. Diese Vereinbarung stellt die gesamte Verständigung und Einigung zwischen den Parteien im Hinblick auf die hierunter abgehandelten Angelegenheiten dar und fasst alle dargelegten Sachverhalte und bisherigen Vereinbarungen zwischen den Parteien zusammen. Jegliche Abänderung oder eine Abwandlung dieser Lizenzvereinbarung oder Verzicht auf durch diese Vereinbarung gewährten Rechte sind unwirksam, sofern sie nicht schriftlich an MTI erfolgen und von ihnen unterzeichnet werden.

Anz.:

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